Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06. in Kraft! Jetzt kostenlose Vorabprüfung anfragen!

Mit dem BFSG werden erstmals auch private Unternehmen in die Verantwortung genommen.

Unternehmen für Endverbraucher mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz müssen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen barrierefrei gestalten:

  • Produkte mit digitaler Bedienung: Computer, Geldautomaten, E-Books, Fahrkartenautomaten, …
  • Digitale Dienstleistungen: Websites, E-Commerce, elektronische Tickets, mobile Anwendungen, …

Zu den Websites gehören solche bestimmter Branchen sowie Websites im elektronischen Geschäftsverkehr. Zu den Branchen gehören zum Beispiel Banken, Personenbeförderungsdienste und Telekommunikationsdienste. Unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen zum Beispiel Online-Shops und Websites, die Online-Buchungen anbieten.

Auch Websites mit digitalen Kommunikationstools wie Terminbuchungstools oder Anfrageformularen fallen in den meisten Fällen unter das BFSG.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind nicht vom BFSG betroffen, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Auch private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem BFSG.

Unterstützung bei der Umsetzung

Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, um Ihnen bei der Umsetzung des BFSG zu helfen:

  • Prüfung von Websites auf Barrierefreiheit: Wir analysieren Ihre Website und geben Empfehlungen, wie Sie diese barrierefrei gestalten können. Gerne übernehmen wir auch die komplette Umsetzung. Wir bieten auch eine kostenlose Vorabprüfung an!
  • Übersetzung in Leichte oder Einfache Sprache: Wir übersetzen Ihre Inhalte in Leichte oder Einfache Sprache, um sie für alle klar und verständlich zu machen.
  • Gebärdensprache: Wir erstellen Gebärdensprachvideos, um Inhalte auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zugänglich zu machen.
  • Untertitelung und Audiodeskription: Wir untertiteln Ihre Videos, um die gesprochenen Inhalte für möglichst viele Menschen wahrnehmbar zu machen. Wir bieten auch Audiodeskriptionen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigung wichtige visuelle Inhalte von Videos wahrnehmen können.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über das BFSG und unsere Leistungen erfahren? Besuchen Sie unsere Seite zu den Details des BFSG oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.