Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine Vielzahl von Bereichen und Akteuren, die dazu beitragen sollen, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte, die das BFSG betrifft.
Digitale Produkte und Dienstleistungen
Das BFSG betrifft bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in der Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Zu den digitalen Produkten gehören zum Beispiel:
- Computer, Notebooks und Tablets
- Smartphones
- Geldautomaten
- E-Book-Lesegeräte
- Fahrkartenautomaten
- Check-In-Automaten
Um Produkte barrierefrei zu gestalten, müssen Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden (Zwei-Sinne-Prinzip). Rein schriftliche Informationen müssen beispielsweise vorgelesen werden können, die Bedienung muss neben dem taktilen Weg auch mit der Stimme möglich sein. Außerdem müssen Größe, Helligkeit, Kontrast etc. individuell einstellbar sein.
Zu den digitalen Dienstleistungen gehören zum Beispiel:
- Websites im elektronischen Geschäftsverkehr
- Websites bestimmter Branchen
- E-Commerce
- elektronische Tickets
- mobile Anwendungen
Zu den bestimmten Branchen gehören zum Beispiel Banken, Personenbeförderungsdienste und Telekommunikationsdienste.
Zum elektronischen Geschäftsverkehr gehört der Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet. Klassische Online-Shops fallen also hierunter. Auch digitale Kommunikationstools wie Terminbuchungstool oder Anfrageformulare gehören in den meisten Fällen mit zu den digitalen Angeboten, die barrierefrei gestaltet werden müssen.
In der Praxis ist außerdem davon auszugehen, dass häufig die komplette Website oder der komplette Online-Shop barrierefrei sein müssen. Die Grundlage für die Anforderungen an Barrierefreiheit bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als internationaler Standard für barrierefreie Web-Anwendungen.
Plug-Ins, die ein Overlay mit zahlreichen Barrierefreiheits-Funktionen implementieren, genügen in den meisten Fällen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Wer vom BFSG betroffen ist, braucht auch eine barrierefrei gestaltete Erklärung zur Barrierefreiheit.
Unterstützung bei der Umsetzung
Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, um Ihnen bei der Umsetzung des BFSG zu helfen:
- Prüfung von Websites auf Barrierefreiheit: Wir analysieren Ihre Website und geben Empfehlungen, wie Sie diese barrierefrei gestalten können. Gerne übernehmen wir auch die komplette Umsetzung. Wir bieten auch eine kostenlose Vorabprüfung an!
- Übersetzung in Leichte oder Einfache Sprache: Wir übersetzen Ihre Inhalte in Leichte oder Einfache Sprache, um sie für alle klar und verständlich zu machen.
- Gebärdensprache: Wir erstellen Gebärdensprachvideos, um Inhalte auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zugänglich zu machen.
- Untertitelung und Audiodeskription: Wir untertiteln Ihre Videos, um die gesprochenen Inhalte für möglichst viele Menschen wahrnehmbar zu machen. Wir bieten auch Audiodeskriptionen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigung wichtige visuelle Inhalte von Videos wahrnehmen können.
Weitere Informationen
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