Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06. in Kraft! Jetzt kostenlose Vorabprüfung anfragen!

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und darauf abzielt, die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen zu stärken. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um und soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Ziele des BFSG

Das BFSG verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • gleichberechtigte Teilhabe: Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

  • Barriereabbau: Beseitigung von Hindernissen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen erschweren.

  • Bewusstseinsbildung: Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung von Barrierefreiheit in der Gesellschaft.

Rechtliche Grundlagen

Das BFSG basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, darunter:

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Die UN-BRK betont die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, diese Rechte zu schützen und zu fördern. Das BFSG dient der Umsetzung des Art. 9 der UN-BRK (Zugänglichkeit).
  • EU-Richtlinie 2019/882: Diese Richtlinie, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), ist an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet und zielt darauf ab, die Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen europaweit zu vereinheitlichen. Das BFSG setzt diese EU-Richtlinie in Deutschland um. Die Umsetzung dieser Anforderungen wird von der EN 301 549 genauer spezifiziert.

  • EN 301 549: Die EN 301 549 (Accessibility requirements for ICT products and services) ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit, die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors definiert. Mit dem BFSG werden diese Anforderungen auch für die Privatwirtschaft verpflichtend. Die EN 301 549 verweist auf die WCAG.

  • WCAG: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. Sie bestehen aus den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit, die wiederum in mehrere Richtlinien mit konkreten Erfolgskriterien auf drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) unterteilt sind.

Umsetzung des BFSG

Die Umsetzung des BFSG erfordert Maßnahmen in verschiedenen Bereichen:

– digitale Barrierefreiheit: Websites und mobile Anwendungen, die bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten, müssen barrierefrei gestaltet sein.

– barrierefreie Produkte: Produkte wie Computer, E-Book-Lesegeräte und Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Fahrkartenautomaten müssen barrierefrei gestaltet sein.

– Kommunikation: Informationen müssen in verständlicher Sprache und in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, sodass sie mit verschiedenen sensorischen Kanälen wahrnehmbar sind.

Produkte und Dienstleistungen sind laut § 3 Absatz 1 BFSG dann „barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Bedeutung des BFSG

Das BFSG ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion und zur Sicherstellung, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen, Services, Produkten und Dienstleistungen haben. Es trägt dazu bei, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit Behinderungen voll und ganz teilhaben können.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über das BFSG erfahren? Besuchen Sie unsere Seite zu den Details des BFSG oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.