Willkommen auf unserer Website zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Einführung in das BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion und zur Sicherstellung, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben. Das Gesetz zielt darauf ab, Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und insbesondere in der digitalen Welt zu verbessern.
Zielgruppe
Das BFSG nimmt endlich auch die Privatwirtschaft stärker in die Verantwortung.
So betrifft das BFSG Unternehmen, die:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten
- UND mindestens 10 Mitarbeiter:innen beschäftigen
- UND einen Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro erzielen.
Private und rein geschäftliche Angebote (B2B) unterliegen nicht dem BFSG. Auch für diese Unternehmen ist Barrierefreiheit aber natürlich trotzdem zu empfehlen.
Unsere Leistungen
Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, um Ihnen bei der Umsetzung des BFSG zu helfen:
– Prüfung von Websites auf Barrierefreiheit: Wir analysieren Ihre Website und geben Empfehlungen, wie Sie diese barrierefrei gestalten können. Gerne übernehmen wir auch die komplette Umsetzung. Wir bieten auch eine kostenlose Vorabprüfung an!
– Übersetzung in Leichte oder Einfache Sprache: Wir übersetzen Ihre Inhalte in Leichte oder Einfache Sprache, um sie für alle klar und verständlich zu machen.
– Gebärdensprache: Wir erstellen Gebärdensprachvideos, um Inhalte auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zugänglich zu machen.
– Untertitelung und Audiodeskription: Wir untertiteln Ihre Videos, um die gesprochenen Inhalte für möglichst viele Menschen wahrnehmbar zu machen. Wir bieten auch Audiodeskriptionen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigung wichtige visuelle Inhalte von Videos wahrnehmen können.
Mehr erfahren
Möchten Sie mehr über das BFSG und unsere Leistungen erfahren?
Besuchen Sie unsere Seiten zu den Details des BFSG und unseren Leistungen.
Kontakt
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